Wir freuen uns, dass wir Ihnen nun die Möglichkeit anbieten können, Ihre Lohndokumente in digitaler Form zu erhalten. Durch die Benutzung von unserem Lohnportal auf www.propersonalmanagement.de und lohnabrechnung.propersonalmanagement.de erklären Sie sich bereit, die Dokumente Lohnabrechnungen, SV-Meldungen und Lohnsteuerbescheinigungen digital zu empfangen. Diese Erklärung ist natürlich freiwillig und Sie können selber darüber entscheiden, ob Sie diese abgeben möchte. Sie können die Erklärung ohne Angabe von Gründen verweigern, ohne dass Sie Nachteile zu befürchten hätten.
Zusätzliche oder ausschließliche Zustellung per Post: Falls Sie Ihre Lohndokumente zusätzlich oder ausschließlich in Papierform per Post erhalten möchten, bitten wir Sie, uns dies per E-Mail an service@propersonalmanagement.de mitzuteilen. Uns ist wichtig, dass Sie die Wahl haben, wie Sie Ihre Dokumente erhalten möchten.
Änderung Ihrer Entscheidung: Ihre Präferenz für den Erhalt der Lohndokumente können Sie jederzeit ändern. Eine kurze E-Mail an service@propersonalmanagement.de genügt, um Ihre Einstellung anzupassen.
Zugriff nach Ihrem Ausscheiden: Bitte beachten Sie, dass Sie nach Ihrem Ausscheiden aus unserem Unternehmen noch 3 Monate Zugriff auf Ihre digitalen Unterlagen haben. Nach Ablauf dieser Frist werden Ihre Dokumente aus unserem Lohnportal entfernt. Sollten Sie danach noch einmal Zugriff auf Ihre Unterlagen benötigen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an service@propersonalmanagement.de.
Zvoove: Wir nutzen für die Verarbeitung von Mitarbeiterdaten Zvoove Professional, Zvoove Connect und Zvoove Payroll, unter anderem für die Erstellung und Bereitstellung der Lohnabrechnungen, der Revision und der Erbringung technischer Leistungen (z.B. Hosting). Dienstanbieter ist das deutsche Unternehmen zvoove Software Germany GmbH, von-Humboldt-Str. 2, 49835 Wietmarschen-Lohne, Deutschland. Mehr über die Daten, die durch die Verwendung von Zvoove verarbeitet werden, erfahren Sie in der Datenschutzerklärung auf https://zvoove.com/datenschutzerklaerung/ sowie bei der Zusammenfassung der Systemvoraussetzung unter https://zvoove.com/systemvoraussetzungen-lizenzbedingungen.
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zvoove Software Germany GmbH: Wir haben im Sinne des Artikels 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit zvoove Software Germany GmbH einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen. Dieser Vertrag ist gesetzlich vorgeschrieben, weil zvoove Software Germany GmbH in unserem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet. Darin wird geklärt, dass zvoove Software Germany GmbH Daten, die sie von uns erhalten, nur nach unserer Weisung verarbeiten darf und die jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem deutschen Telemediengesetz (TMG), einhalten muss.
Datenschutzerklärung: Es gibt ausserdem eine Datenschutzerklärungen, die genauer beschreiben, welche Ihrer personenbezogenen Daten wir zu welchen Zwecken verarbeitet werden. Diese Datenschutzerklärung finden Sie unter www.propersonalmanagement.de/datenschutz